Reklamation bei Reisemängeln - so sollten Sie vorgehen!

Auch während der Reisezeit können sie mit Ärger und Frustration konfrontiert werden – Statt des im Prospekt versprochenen Traumhotels und Erholung im Traumurlaub, werden Sie von Lärm, Dreck und fehlender Organisation begrüßt. In diesem Falle können Sie eine Beschwerde vorwerfen und ihr Geld zurückverlangen. Jedoch müssen Sie aussagekräftige Begründungen und handfeste Beweise liefern, um ihre Forderungen erfüllt zu bekommen. Im Voraus sollten Sie sich deshalb die Beschreibung des Hotels aufmerksam durchlesen und Nebenbemerkungen und Hinweise zur Kenntnis nehmen.

Reklamation bei Reisemängeln - so sollten Sie vorgehen!

Reklamation bei Reisemängeln Vorgehensweise

Reklamation vor Ort

Die Mängel müssen Sie direkt vor Ort ihrer Reiseleistung oder ihrem Veranstalter vorlegen können. Schnelles Handel ist hier definitiv von Vorteil, da bei zu späten Forderungen, die Mängel bereits beseitigt werden hätten könnten.

handfeste Beweise

Nachdem Sie gravierende Mängel feststellen konnten, ist es notwendig dies auch mit Fotos oder auch Videoaufnahmen bestätigen zu können. Jedes Detail oder mögliche Hinweise, wie Anschriften von Zeugen, sind ausschlaggebend vor Gericht.

Frist einhalten

Sie müssen in jedem Falle die geforderte Ausschlussfrist einhalten. Ihre gestellten Ansprüchen müssen spätestens einen Monat nach dem Tag ihrer Rückkehr eingeleitet werden (§ 651g Absatz 1 BGB). Der Tag an dem Sie nach Hause fahren ist nicht gültig, sondern der, der in den Reiseunterlagen angegeben ist.

Versendungsart

Verschicken Sie die Unterlagen als Einschreiben mit Rückschein an den zuständigen Reiseveranstalter, damit dieser in Kenntnis über ihre Reklamation sowie den exakten Zeitpunkt gesetzt wird.

 

Reklamation bei Reisemängeln - Mängel, die eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen

 

Hotel

Lage des Hotels entspricht nicht der Beschreibung

• Gebuchte Zimmer (Stockwerk, etc.) sind nicht vorhanden

Lärm; massive Störungen

• Dreck, Unordnung und Gestank

• mangelnde Freizeitbeschäftigung

 

Zimmer

• fehlende Gegenstände und Ausstattungen

• viel kleineres Zimmer als angegeben

•Zweibett- statt Einzelzimmer
• sichtbare Schäden an Wänden, Möbeln u.Ä.

• Defekt elektronischer Geräte

Ungeziefer

• nicht vorhandenes WC/Dusche

•Stromausfall

 

Service

• keine bis schlechte Reinigung

•kein Wechsel der Wäsche

 

Verpflegung

• ungenießbare, verdorbene Speisen

• fehlende Bedienung

• Mangel an Speisen

• Schmutz im Speisesaal

• zu lange Wartezeiten

• einfältiger Speiseplan

 

Flug

• Verspätung des Fluges oder verfrühter Flug

• keine oder verspätete Lieferung des Gepäcks

• niedrige Flugklasse

Reklamation bei Reisemängeln - Wichtige Hinweise

 

Verpflichtungen des Reiseveranstalters

• Die aufgeführten Beschreibungen und Leistungen müssen mit denen vor Ort übereinstimmen

• Der Reiseveranstalter muss sicherstellen können , dass die Reise fehlerfrei und ohne Beschwerden verläuft

 

Bei Reisemängeln

 

• Der Reisepreis vermindert sich für die Dauer des Mangels

• Im Falle einer bereits erfolgten Zahlung des Reisepreises, hat der Reisenden Anspruch auf eine Rückzahlung in Höhe der Minderung des Reisepreises

• eine Minderung tritt nach dem Gesetz ein

• eine Minderung tritt nicht ein, wenn der Reisende die von ihm gestellten Mängel nicht rechtzeitig vorweist

• Bei nicht möglicher Behebung des Mangels ist eine Anzeige der Reisemängel nicht erforderlich

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