Dominikanische Republik besondere Zollvorschriften
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Dominikanische Republik besondere Zollvorschriften

Für die Dominikanische Republik besteht keine Visumspflicht. Bevor sich der Tourist zu dem Schalter der Grenzpolizei begibt, muss eine Touristenkarte um zehn Euro beziehungsweise zehn US-Dollar gekauft werden.

Bestimmungen bei der Einreise

Der Peso darf nicht eingeführt werden. Fremdwährung darf in unbegrenzter Höhe mitgenommen werden, ist jedoch deklarationspflichtig. Gegenstände für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmittel ist streng verboten. Die Mitnahme von Drogen oder Betäubungsmittel wird mit hoher Geldstrafe oder Gefängnis bestraft. Für das Einführen von Sportwaffen und Blumen ist eine Erlaubnis des Innenministeriums in Santo Domingo erforderlich. Hunde und Katzen brauchen eine Tollwutimpfung und ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.

Bestimmungen bei der Ausreise

Der Peso darf nicht ausgeführt werden. Fremdwährungen dürfen wieder bis zu der deklarierten Höhe ausgeführt werden. Hinsichtlich Waren gibt es keine Beschränkungen.

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