Jamaika besondere Zollvorschriften
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Jamaika besondere Zollvorschriften

Wer den Inselstaat Jamaika bereist, dessen Gepäck wird bei seiner Ankunft hinsichtlich der dortigen Zollvorschriften kontrolliert. Zur Vereinfachung des Vorgangs wird in der Regel, bereits im Flugzeug ein Formular ausgegeben, in diesem sämtliche, nicht für den persönlichen Bedarf bestimmt Gegenstände mit Wertangabe angegeben werden müssen.

Keine Visumspflicht für Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Bis zu einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten (österreichische Staatsbürger einen Monat) ist ein gültiger Reisepass für den Aufenthalt in Jamaika ausreichend. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr können mit einem Kinderausweis einreisen.

Bestimmungen bei der Einreise

Reiseutensilien, Kleidungsstücke und Kosmetika können problemlos eingeführt werden. Persönliche Gegenstände wie beispielsweise teure Handys oder Laptops sollten vorsichtshalber deklariert werden. Für Personen ab dem 18. Lebensjahr ist die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, muss aber beim Zoll deklariert werden. Es darf sich jedoch nicht um jamaikanischen Rum handeln, denn dieser darf nur mit einer gesonderten Genehmigung eingeführt werden.

Ebenso erlaubt, aber deklarationspflichtig: 170 ml Parfüm und 340 ml Eau de Toilette sowie 200 Zigaretten. Lebensmittel, insbesondere Fleisch, darf nur in verschlossenen Konserven eingeführt werden. Strikt verboten ist die Einfuhr von Waffen, Pfeffersprays und Waffenattrappen.

 

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