Zollvorschriften Kuba
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Zollvorschriften Kuba

Zollfreie Einfuhr und Erlaubte Ausfuhr

Zollfrei dürfen z. B. bis zu 10 kg Medikamente und bis zu 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak und 25 Zigarren eingeführt werden. Voraussetzung: Die einführende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Bedingung tritt außerdem für die Einfuhr von drei Liter alkoholischer Getränke oder Wein in Kraft. Ebenfalls ist das Mitbringen von persönlichen Gegenständen, wie zum Beispiel Schuhe und Kleidung erlaubt, wenn die Menge der Reisedauer entspricht.
Persönliche Gegenstände, sowie Geschenke und Souvenirs für den eigenen Gebrauch können ohne Probleme ausgeführt werden. Der Gesamtwert darf 1.000,00 CUC nicht übersteigen.

Verbotene Einfuhr und verbotene Ausfuhr

Zu den verbotenen Einfuhrgegenständen zählen zum einen Lebensmittel, wie Milch, Käse und Gemüse, welches einen gesundheitlichen Aspekt mit sich bringt.
Verboten ist außerdem auch die Einfuhr von Elektrogeräten, wie zum Beispiel einen Toaster oder einen Wasserkocher, sowie Videogeräte mit DVD-Laufwerken.
Bei über 50 Zigarren, welche ohne Quittung mitgeführt werden und die Zigarrenkiste nicht mehr verschlossen ist, werden einbehalten. Ebenfalls sind die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Gegenständen mit pornographischen und obszönen Inhalten verboten. Edelmetalle, sowie Gold und Silber und Edelsteine dürfen nicht mit geführt werden, wenn die Einfuhr nicht nachweislich deklariert wurde oder die Banco National de Cuba eine Erlaubnis erteilt hat.

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